Die Hausordnung ist für alle Schüler, Pädagogen und Gäste eine verbindliche Handlungsgrundlage. Deshalb ist es notwendig, einige Verhaltensregeln zu beachten.

1. Das Verhalten vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen

1.1        Zum Betreten des Schulgebäudes zu Unterrichtsbeginn und beim Verlassen zum Unterrichtsschluss benutzen die Schüler den Haupteingang. Der Nebeneingang kann nur zu den Hofpausen genutzt werden. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat.

1.2       Der Einlass ins Schulgebäude erfolgt morgens 7.00 Uhr. Fahrschüler (mit Busfahrschein) werden bei ungünstigen Witterungsbedingungen 6.45 Uhr durch den aufsichtsführenden Lehrer hereingelassen.

1.3       In den großen Pausen gehen alle Schüler auf den Schulhof, falls nicht „abgeklingelt“ wurde.
Spätestens mit dem Vorklingeln halten sich alle Schüler und Lehrer im jeweiligen Unterrichtsraum auf.
In den großen Pausen werden vor dem Raumwechsel die Schultaschen im Schließfach untergebracht und nach der Pause in den neuen Raum mitgenommen.

1.4       In den Pausen sowie während des Unterrichtstages darf das Schulgelände ohne Erlaubnis von Lehrern oder Schulleitung nicht verlassen werden.

1.5       Schneeballwerfen während der Hofpause ist aus verletzungsbedingten Gründen verboten.

1.6       Schüler, deren Unterrichtstag beendet ist, verlassen unverzüglich das Schulgelände.

1.7       Bei extremer Wetterlage können sich Fahrschüler, die auf den Bus warten müssen, sowie Schüler, die eine Freistunde haben, im Forum aufhalten.

2. Der Unterricht

2.1       Jeder Schüler ist verpflichtet, zu einem ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf beizutragen.
Dazu gehören u.a. Disziplin, Aufmerksamkeit und Mitarbeit im Unterricht.

2.2       Lehrer und Schüler beginnen den Unterricht pünktlich. Spätestens beim Vorklingeln ist jeder an seinem Arbeitsplatz und legt sein Arbeitsmaterial für die kommende Unterrichtsstunde bereit. Das ist Voraussetzung dafür, dass jeder Lehrer den Unterricht mit dem Pausenzeichen beenden kann.

2.3       Hausaufgaben werden ordentlich und vollständig zum geforderten Termin erledigt sowie im Unterricht besprochen oder zumindest stichprobenweise überprüft. Nicht angefertigte Hausaufgaben werden nachgeholt und können als ungenügende Leistung bewertet werden. Jeder Schüler führt ein Hausaufgabenheft (keinen Kalender), das regelmäßig auch von den Eltern kontrolliert werden muss.

2.4       Lehrbücher werden mit einem Umschlag versehen. Alle Lehrmittel werden pfleglichst behandelt.

2.5       Für die Fachunterrichtsräume und Turnhalle sind besondere Verhaltensregeln zu beachten. Diese dürfen nur im Beisein der Lehrer betreten werden. Die Räumlichkeiten für den Sportunterricht haben alle Schüler auf dem kürzesten Weg aufzusuchen.

2.6       Das Zimmer wird ordentlich verlassen. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel.

3. Das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

3.1       Alle Schüler achten auf Sauberkeit in den Schulgebäuden, Toiletten und auf dem Schulgelände.

3.2       Alle Schüler verhalten sich so, dass sie sich und andere nicht verletzen bzw. gefährden.
Jeder Unfall ist umgehend einem Lehrer und im Sekretariat zu melden.

3.3.1 Das Rauchen auf dem Schulgelände einschließlich Einfahrten, Fahrradgelände und Fußwegen vor der Schule sowie der Konsum von Alkohol und Drogen sind für alle Schüler verboten.

3.3.2 Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

3.4       Fahrrad fahren und Fußball spielen auf dem Schulhof sind untersagt. Fahrräder werden auf dem dafür vorgesehenen Gelände gesichert abgestellt. Mopeds dürfen nur auf den gekennzeichneten Parkflächen abgestellt werden.

3.5       Das Mitbringen von Gegenständen, die den Unterricht und die Erziehung nicht fördern (wie Waffen, Waffenimitationen, waffenähnliche Gegenstände, Messer, Laserpointer, wasserfeste Stifte, Sprays u.a.) sowie andere Schüler oder die eigene Person körperlich oder seelisch gefährden, ist verboten.

3.6.1    Mobile Endgeräte, wie zum Beispiel Mobiltelefone, sind im gesamten Schulgelände einschließlich der Mehrzweckhalle und im Speisesaal lautlos und verborgen aufzubewahren.

3.6.2   Den Schülern ist es gestattet, mobile Endgeräte auf Anweisung der Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken unter Nutzung ihres eigenen Datenvolumens zu verwenden.

3.6.3    Bei Verstößen gegen diese Regelungen werden die Geräte eingezogen und können nur von den Eltern oder im schriftlichen Auftrag der Eltern von anderen erwachsenen Personen im Sekretariat der Schule abgeholt werden.

3.6.4    Jegliche Bild- und Tonaufnahmen sind, soweit keine Genehmigung vorliegt, während des gesamten Schulbetriebs verboten. Werden Personen heimlich fotografiert oder gefilmt, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten dar und ist damit eine Rechtsverletzung.

3.6.5    Bei Verlust oder Beschädigung von den oben angeführten Geräten besteht generell kein Versicherungsschutz seitens der Schule.

3.7       An der Schule ist ungenehmigter Warenhandel verboten.

3.8       Die Verteilung oder der Vertrieb von Druckerzeugnissen an die Schüler (außer Schülerzeitung oder genehmigte Aktionen) sind nicht gestattet.

3.9       Jeder Schüler achtet bei seiner Kleidung und seinen Verhaltensweisen darauf, dass niemand dadurch provoziert, diskriminiert oder eingeschüchtert wird. Gewalt verherrlichende, extremistische oder fremdenfeindliche Symbole sind untersagt.

3.10     Bei Katastrophen tritt der Alarmplan in Kraft.

3.11     Das Mitbringen von Tieren auf das Schulgelände ist in der Regel nicht gestattet.

3.12     Der Schulleiter und stellvertretende Schulleiter haben das Hausrecht. Sie können unbefugte Personen vom Schulgelände verweisen bzw. Ordnungsmaßnahmen gegen Störungen des Hausfriedens ergreifen.

3.13     Die Schultüren sind während des Unterrichts verschlossen (Klingel an der Tür benutzen!).
Notausgänge dürfen nur bei Gefahr benutzt werden.

3.14     Die Oberbekleidung wird grundsätzlich in den Schließfächern untergebracht. Bei nasser Kleidung kann diese im Klassenzimmer getrocknet und in der darauffolgenden Pause weggehangen werden.

3.15     Kein Schüler hat das Recht, fremdes Eigentum zu beschädigen bzw. zu beschmutzen.
Aushänge und Wandzeitungen dienen zur Information und dürfen nicht beschädigt werden.

Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet.

Brandis, 29.05.2024

S. Schmidt
Schulleiterin