Regelungen für das Betreten der Oberschule Brandis ab 18.01.2021

Um mögliche Infektionen innerhalb der Schule zu reduzieren, gelten folgende Verhaltensregeln:

  1. Einhalten des Mindestabstandes (mind. 1,5m)
  2. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
    • vor dem Schulhof,
    • auf dem Schulhof,
    • im Schulgebäude,
    • in den Unterrichträumen, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann und
    • bei Aufforderung durch die Lehrkräfte.
  3. regelmäßiges Hände waschen bzw. desinfizieren, insbesondere nach Betreten der Schule,
  4. stoßweises Lüften der Unterrichtsräume nach ca. 25 Minuten Unterricht und in den Pausen,
  5. Beachtung der Hust- und Niesetikette,
  6. Betreten und Verlassen der Schule durch festgelegte Ein- und Ausgänge,
  7. Aufenthalt auf dem Schulhof in festgelegten Bereichen.

Entsprechend der Allgemeinverfügung des SMS vom 08.01.2021 gilt ein Betretungsverbot der Oberschule für Personen, die

  • mit SARS-COV-2 infiziert sind
  • mindestens ein Symptom für eine solche Krankheit erkennen lassen (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen),
  • innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer infizierten Person Kontakt hatten.

Zutritt für Schüler der Klasse 5 – 8 sowie 9 RS darf nur nach Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern erfolgen.

Zugang für schulfremde Personen nur aus wichtigem Grund:

  • Zutritt darf nur mit einem Termin erfolgen,
  • Meldung im Sekretariat,
  • Zutritt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung.

Storek
Schulleiter

Brandis, 15.01.2021



7. Elterninformation Schuljahr 2020/2021

Sehr geehrte Eltern,

bitte nehmen Sie die folgenden Informationen zur Kenntnis:

1. Information für die Abschlussklassen

Ab dem 18.01.2021 sollen nach derzeitigem Stand die Abschlussklassen (Klasse 10 und Klasse 9-Hauptschule) in den Präsenzunterricht zurückkehren. Der Stundenplan für Montag, 18.01.2021 für diese Klassen wird ab spätestens Freitag, dem 15.01.2021 im Vertretungsplan der Schule eingestellt.

Des Weiteren ist für die stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes eine freiwillige Testung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften mittels Corona-Schnelltest vorgesehen.

Diese Tests erfolgen am 18.01.2021.

Da es sich um freiwillige Tests handelt, bedarf es für die Teilnahme am Schnelltest einer Einwilligungserklärung der Eltern.

Das entsprechende Formular wird Ihnen als Download auf der Schulhomepage zur Verfügung gestellt.

Ohne Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung wird Ihr Kind nicht getestet.

Da die Testung auf Freiwilligkeit beruht, hat eine Nichtteilnahme am Test keine Auswirkungen auf den weiteren Schulbesuch.

Bei einem positiven Testergebnis muss der betroffene Schüler umgehend durch die Eltern persönlich abgeholt werden.

Um die Kapazitäten für den Schnelltest grob planen zu können, bitten wir alle Schüler der Klasse 10 und der Klasse 9 Hauptschule bis 14.01.21, 12:00 Uhr um Teilnahme an unserer Umfrage in ihrer jeweiligen Klasse in LernSax. Die Umfrage ist unverbindlich und ersetzt nicht die schriftliche Einverständniserklärung.



2. Information zur neuen Ferienregelung

Die Ferientermine für die Winter- und Osterferien werden wie folgt neu geregelt:

                Winterferien vom 30. Januar bis 06. Februar 2021
                Osterferien vom 27. März bis 10. April 2021

Da durch die Verlagerung bzw. Streichung von den vorher geltenden Ferienterminen im Einzelfall für betroffene Schüler und deren Eltern Probleme und damit unbillige Härten entstehen können, sollten diese abgemildert werden.

Es besteht die Möglichkeit der Befreiung bzw. der Beurlaubung vom Unterricht.

Gründe dafür können unter anderem sein:

  • wichtige persönliche oder familiäre Gründe (Eheschließung naher Verwandter, Beisetzungen, etc.)
  • verbindliche Urlaubsabsprachen mit dem Arbeitgeber, die nicht veränderbar sind.

Bitte bedenken Sie, dass je weitere Nichtteilnahme am Präsenzunterricht zu noch größerem Nachholbedarf führt.

Deshalb meine dringende Bitte:

Machen Sie bitte nur bei wirklich dringenden und nicht veränderbaren Gründen von einer Befreiung bzw. Beurlaubung vom Unterricht Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Storek
Schulleiter

Brandis, 11.01.2021


6. Information Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie aus den Medien erfahren haben, wird in der kommenden Zeit der Schulbetrieb noch nicht wieder als Präsenzunterricht aufgenommen werden. Wir werden Sie über alle Regelungen zum Unterricht und Veränderungen im Schuljahresablauf umgehend informieren.

Nach derzeitigem Stand werden folgende Regelungen geplant bzw. festgelegt:

  • Die häusliche Lernzeit wird für alle Klassenstufen, mit Ausnahme der Abschlussklassen 10 und 9 Hauptschule, bis zum 29.01.2021 verlängert.
  • Für die 10. Klassen und die Hauptschüler der Klasse 9 wird ab 18.01.2021 der Präsenzunterricht ermöglicht. Sie erhalten bis Ende nächster Woche die dazu notwendigen Informationen.
  • Ab Montag, dem 08.02.2021, sollen dann wieder alle Klassen im eingeschränktem Regelbetrieb geöffnet werden. Eingeschränkter Regelbetrieb heißt, dass es einen wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und häuslicher Lernzeit geben wird.

    Sie werden rechtzeitig über die Planung dieses Wechselunterrichts an unserer Schule und mögliche Modalitäten informiert.
  • Die Ferientermine sollen aus diesen Gründen heraus verändert werden:
    • Winterferien   vom 30.01. bis 05.02.2021
    • Osterferien      vom 27.03. bis 10.04.2021
  • Das Betriebspraktikum der Klassen 9c und 9d findet im Januar nicht statt. Sollte es möglich sein, das Praktikum später nachzuholen, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Wie eingangs erwähnt, werden wir Sie über Veränderungen im Schuljahresablauf immer umgehend informieren.

Es ist für alle Beteiligten eine sehr spannende und strapaziöse Zeit, die viel Einsicht, Geduld und Vertrauen von uns abverlangt. Ich bin mir sicher, dass wir auch diese Zeit gemeinsam meistern werden.

Wir alle können und müssen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen, gerade in unserem Freistaat Sachsen, so zu verändern, dass ein fast normaler Ablauf wieder möglich ist.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

Storek
Schulleiter

Brandis, 07.01.2021


5. Information Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Eltern,

ab dem 14.12.2020 bis vorrausichtlich 10.01.2021 wird es im Freistaat Sachsen zu verschärften Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kommen. In dieser Zeit wird es keinen Präsenzunterricht an den Schulen geben. In den beiden Wochen vom 14.12. – 18.12.2020 und 04.01. – 08.01.2021 wird eine häusliche Lernzeit angeordnet. Die Schüler werden über die LernSax-Plattform Aufgaben erhalten.

Folgendes möchten wir gerne dazu anmerken:

  1. Wir werden uns bemühen, den Schülern entsprechend der Lehrpläne Aufgaben zu geben, so dass der Verlust an Lernstoff so gering wie möglich gehalten wird.
  2. Es wird uns aber nicht immer gelingen, in allen Fächern und Klassen Aufgaben zu erstellen, da auch in der Lehrerschaft krankheitsbedingt Kolleginnen und Kollegen fehlen.
  3. Bei der häuslichen Lernzeit handelt es sich um keine Ferienzeit. Erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen können auch bewertet werden.
  4. Sollte es Probleme bei der Anmeldung auf der LernSax-Plattform geben, nutzen Sie bitte die Hinweise auf der Schulhomepage unter dem Button „Aktuelles“.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule haben in diesem Jahr einen besonderen Weihnachtsgruß gestaltet. Er ist auf LernSax unter Institutionen/Dateiablage zu sehen.

Trotz der schwierigen Situation wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. Mögen wir alle die nächsten Wochen gemeinsam bewältigen.

Bleiben Sie gesund.

Storek
Schulleiter

Hey
Stellv. Schulleiterin

Brandis, 11.12.2020


4. Information Schuljahr 2020/2021

Sehr geehrte Eltern,

ab dem 1. Dezember gilt in Sachsen die neue Corona-Schutz-Verordnung. Diese Verordnung regelt auch den Schulbetrieb entsprechend den örtlichen Gegebenheiten.

In den zurückliegenden Wochen hatten wir an unserer Schule, bis auf vier Klassen, die zeitweise in Quarantäne geschickt wurden, durchgängig Präsenzunterricht. Wir hoffen, dass bei Einhaltung aller geltenden Abstands- und Hygieneregeln der Unterricht weiter wie bisher stattfinden kann. Wir möchten Sie bitten, immer wieder mit Ihren Kindern über die Wichtigkeit des Einhaltens der Regeln zu sprechen.

Alle bisherigen Regelungen und Maßnahmen behalten ihre Gültigkeit (siehe auch 3. Elterninformation):

  1. Betretungsverbot der Schule für Personen, wenn sie
  2. mit SARS-COV-2 infiziert sind,
  3. mindestens ein Symptom für eine solche Krankheit erkennen lassen (Husten, Fieber, Durchfall oder Erbrechen),
  4. innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer infizierten Person Kontakt hatten,
  5. sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufhielten und keine entsprechende ärztliche Bescheinigung für die „coronafreie“ Einreise vorlegen können.
  6. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände und im Schulgebäude.
  7. Reduzierung aller zusätzlich persönlichen Kontakte auf ein Minimum.
  8. Keine Besuche außerschulischer Lernorte, Schulfahrten, Schülerpraktika und Exkursionen.

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung am Dienstag, den 01.12.2020 gelten ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche zusätzliche Regelungen:

  1. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schüler ab Klassenstufe 7 auch im Unterricht.
  2. Ab fünf Tagen dauerhafter Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern kann es zu weitergehenden einschränkenden Maßnahmen im Schulbetrieb kommen. Folgende Maßnahmen werden in Absprache zwischen der Schule, dem Landesamt für Schule und Bildung und dem Gesundheitsamt getroffen:
    1. Übergang vom Präsenzunterricht zum „Wechselmodell“
      1. Wechselmodell heißt: 1 Woche Präsenzunterricht / 1 Woche häusliche Lernarbeit, dabei werden die Klassen in 2 Gruppen geteilt
    2. die vorübergehende Schließung der Schule

Die Information, ab wann die einzelnen Maßnahmen an unserer Schule umgesetzt werden müssen, werden wir Ihnen im Bedarfsfall auf der Schulhomepage im Informationsteil und im Vertretungsplan mitteilen.

Die Aufgaben für die eventuelle häusliche Lernzeit werden den Schülern im Präsenzunterricht oder über Lern-SAX zur Verfügung gestellt.

Sehr geehrte Eltern,

unser aller Ziel sollte es sein, dass wir so lange wie möglich den vollständigen Präsenzunterricht aufrechterhalten können. Dazu bedarf es der Einsicht und Vernunft aller!

Ich möchte mich abschließend bei allen am Schulleben Beteiligten für das Verständnis und die Rücksichtnahme in den letzten Wochen bedanken.

Weiterhin wünsche ich Ihnen, trotz aller Einschränkungen, eine besinnliche Vorweihnachtszeit.

Bleiben Sie alle gesund und denen, den es zurzeit nicht so gut geht, wünsche ich baldige Genesung.

Storek
Schulleiter

Brandis, 30.11.2020



Dritte Information Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Eltern,

der Schulbetrieb wird nach den Herbstferien mit so wenig wie möglichen Einschränkungen wieder aufgenommen werden. Dies bedeutet für alle Beteiligten, sich an die geltenden Regelungen und Anweisungen zu halten. Die zurückliegenden Wochen haben für unsere Schule gezeigt, dass bei konsequenter Umsetzung der Hygienemaßnahmen, durch gegenseitige Rücksichtnahme und Einsicht in Notwendigkeiten ein relativ normaler und stabiler Unterrichtsbetrieb möglich ist.

Für das Verständnis und für die Mitarbeit möchte ich mich bei allen Schülerinnen und Schülern, den Eltern und Personensorgeberechtigten, den Lehrerinnen und Lehrern, Schulsachbearbeiterinnen, Hausmeistern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Reinigungsfirma recht herzlich bedanken.

Um den Schulbetrieb weiter aufrecht zu erhalten, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen und werden in einigen Teilen konkretisiert bzw. neu gefasst.

Es gilt, wie seit Beginn des Schuljahres, ein amtliches Betretungsverbot für Schulen, das bedeutet Personen dürfen die Schule nicht betreten, wenn sie

  • mit SARS-COV-2 infiziert sind,
  • mindestens ein Symptom für eine solche Krankheit erkennen lassen (Husten, Fieber, Durchfall oder Erbrechen),
  • innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer infizierten Person Kontakt hatten,
  • sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufhielten und keine entsprechende ärztliche Bescheinigung für die „coronafreie“ Einreise vorlegen können.

Darüber hinaus gelten folgende Festlegungen:

  • In allen weiterführenden Schulen (u.a. Oberschulen) besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (MNB) im Schulgebäude, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts.
  • Werden die Abstände untereinander eingehalten, so kann auf die MNB verzichtet werden. Das gilt ausdrücklich auch für die Unterrichtsstunden. Ein freiwilliges Tragen der MNB bzw. das Tragen der MNB auf Verlangen des Lehrers entsprechend des geltenden Hygieneplans der Schule bleibt davon unberührt.
  • Alle zusätzlichen persönlichen Kontakte sind in der Schule auf das Notwendigste zu reduzieren. Schulfremde, dazu zählen auch die Eltern und Personensorgeberechtigten erhalten nur im Ausnahmefall Zutritt (z.B. beim Abholen der Kinder im Krankheitsfall).
  • Deshalb finden auch bis mindestens Ende November keine Elternabende und Elterngespräche statt. Bitte nutzen Sie dazu die telefonischen oder andere digitale Kontaktmöglichkeiten.
  • Alle Besuche außerschulischer Lernorte, Exkursionen, Schulfahrten, Schülerpraktika und andere schulische Veranstaltungen sind in den nächsten vier Wochen nicht möglich.

Sehr geehrte Eltern,

wir werden alles dafür tun, dass unsere Schule auch weiterhin den Unterricht in gewohnter Art und Weise durchführen kann. Dazu benötigen wir aber auch Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Mund-Nasenbedeckung mit.

Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die dringende Notwendigkeit der Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien und allen Beteiligten viel Gesundheit und Kraft.

Storek
Schulleiter

Brandis, 01.11.2020



Zweite Information Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Eltern,

das Schuljahr ist angelaufen und aus unserer Sicht hat sich das Hygienekonzept bewährt. Damit wird es uns möglich sein, einen weiteren Schritt in die Normalität zu vollziehen. Ab Montag, dem 21.09.2020, wird der Unterricht wieder in den entsprechenden Fachkabinetten, aber auch hier unter Beachtung der Hygieneregeln, erfolgen.

Gleichzeitig nähern wir uns immer mehr dem Herbst und damit verbunden der Erkältungszeit.

Aus diesem Grund hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus eine Empfehlung für Eltern im Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen herausgegeben.

Ich bitte Sie, diese Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen. Es wird weiterhin notwendig sein, die Hygieneregeln strikt zu beachten.

Ich bin mir sicher, dass wir auch diese Zeit meistern werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, auch im Namen aller Lehrerinnen und Lehrer, beste Gesundheit und bedanke mich für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Storek
Schulleiter

Brandis, 16.09.2020


Empfehlung des Sächsische Staatsministerium für Kultus


Erste Information Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Eltern,

wir alle hoffen, dass im neuen Schuljahr trotz der Pandemiebedingungen ein geordneter und regelmäßiger Schulbesuch möglich sein wird. Wir starten am Montag, 31.08.2020, entsprechend vorbereitet in das neue Schuljahr.

Bitte nehmen Sie den Brief des Staatsministers, die ab 31.08.2020 für Sachsens Schulen geltende Allgemeinverfügung und den Hygieneplan der Schule zur Kenntnis.

Weiterhin möchte ich Sie bitten, die amtlichen Betretungsverbote für Schulen zu beachten!

Personen dürfen die Schule nicht betreten, wenn sie

  • mit SARS-COV-2 infiziert sind,
  • mindestens ein Symptom für eine solche Krankheit erkennen lassen (Husten, Fieber, Durchfall oder Erbrechen),
  • innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer infizierten Person Kontakt hatten,
  • sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufhielten und keine entsprechende ärztliche Bescheinigung für die „coronafreie“ Einreise vorlegen können.

Bitte lassen Sie im Zweifelsfall Ihr Kind zu Hause und informieren Sie die Schule.

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Mund-Nasen-Bedeckung mit.

In den Fluren und Treppenaufgängen besteht an der Schule Maskenpflicht!

Lassen Sie uns die Herausforderung des neuen Schuljahres gemeinsam mit Rücksicht, Respekt und Geduld angehen.

Dazu wünsche ich allen Beteiligten Gesundheit und alles Gute!

Storek
Schulleiter

Brandis, 28.08.2020


Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 13.08.2020

Hygieneplan der Oberschule Brandis

Elternbrief des Staatsministers zum Schuljahresstart 2020/21