3. Information Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Eltern,

der Schulbetrieb wird nach den Herbstferien mit so wenig wie möglichen Einschränkungen wieder aufgenommen werden. Dies bedeutet für alle Beteiligten, sich an die geltenden Regelungen und Anweisungen zu halten. Die zurückliegenden Wochen haben für unsere Schule gezeigt, dass bei konsequenter Umsetzung der Hygienemaßnahmen, durch gegenseitige Rücksichtnahme und Einsicht in Notwendigkeiten ein relativ normaler und stabiler Unterrichtsbetrieb möglich ist.

Für das Verständnis und für die Mitarbeit möchte ich mich bei allen Schülerinnen und Schülern, den Eltern und Personensorgeberechtigten, den Lehrerinnen und Lehrern, Schulsachbearbeiterinnen, Hausmeistern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Reinigungsfirma recht herzlich bedanken.

Um den Schulbetrieb weiter aufrecht zu erhalten, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen und werden in einigen Teilen konkretisiert bzw. neu gefasst.

Es gilt, wie seit Beginn des Schuljahres, ein amtliches Betretungsverbot für Schulen, das bedeutet Personen dürfen die Schule nicht betreten, wenn sie

  • mit SARS-COV-2 infiziert sind,
  • mindestens ein Symptom für eine solche Krankheit erkennen lassen (Husten, Fieber, Durchfall oder Erbrechen),
  • innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer infizierten Person Kontakt hatten,
  • sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufhielten und keine entsprechende ärztliche Bescheinigung für die „coronafreie“ Einreise vorlegen können.

Darüber hinaus gelten folgende Festlegungen:

  • In allen weiterführenden Schulen (u.a. Oberschulen) besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (MNB) im Schulgebäude, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts.
  • Werden die Abstände untereinander eingehalten, so kann auf die MNB verzichtet werden. Das gilt ausdrücklich auch für die Unterrichtsstunden. Ein freiwilliges Tragen der MNB bzw. das Tragen der MNB auf Verlangen des Lehrers entsprechend des geltenden Hygieneplans der Schule bleibt davon unberührt.
  • Alle zusätzlichen persönlichen Kontakte sind in der Schule auf das Notwendigste zu reduzieren. Schulfremde, dazu zählen auch die Eltern und Personensorgeberechtigten erhalten nur im Ausnahmefall Zutritt (z.B. beim Abholen der Kinder im Krankheitsfall).
  • Deshalb finden auch bis mindestens Ende November keine Elternabende und Elterngespräche statt. Bitte nutzen Sie dazu die telefonischen oder andere digitale Kontaktmöglichkeiten.
  • Alle Besuche außerschulischer Lernorte, Exkursionen, Schulfahrten, Schülerpraktika und andere schulische Veranstaltungen sind in den nächsten vier Wochen nicht möglich.

Sehr geehrte Eltern,

wir werden alles dafür tun, dass unsere Schule auch weiterhin den Unterricht in gewohnter Art und Weise durchführen kann. Dazu benötigen wir aber auch Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Mund-Nasenbedeckung mit.

Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die dringende Notwendigkeit der Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien und allen Beteiligten viel Gesundheit und Kraft.

Storek
Schulleiter

Brandis, 01.11.2020



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