4. Information Schuljahr 2020/2021

Sehr geehrte Eltern,

ab dem 1. Dezember gilt in Sachsen die neue Corona-Schutz-Verordnung. Diese Verordnung regelt auch den Schulbetrieb entsprechend den örtlichen Gegebenheiten.

In den zurückliegenden Wochen hatten wir an unserer Schule, bis auf vier Klassen, die zeitweise in Quarantäne geschickt wurden, durchgängig Präsenzunterricht. Wir hoffen, dass bei Einhaltung aller geltenden Abstands- und Hygieneregeln der Unterricht weiter wie bisher stattfinden kann. Wir möchten Sie bitten, immer wieder mit Ihren Kindern über die Wichtigkeit des Einhaltens der Regeln zu sprechen.

Alle bisherigen Regelungen und Maßnahmen behalten ihre Gültigkeit (siehe auch 3. Elterninformation):

  1. Betretungsverbot der Schule für Personen, wenn sie
  2. mit SARS-COV-2 infiziert sind,
  3. mindestens ein Symptom für eine solche Krankheit erkennen lassen (Husten, Fieber, Durchfall oder Erbrechen),
  4. innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer infizierten Person Kontakt hatten,
  5. sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufhielten und keine entsprechende ärztliche Bescheinigung für die „coronafreie“ Einreise vorlegen können.
  6. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände und im Schulgebäude.
  7. Reduzierung aller zusätzlich persönlichen Kontakte auf ein Minimum.
  8. Keine Besuche außerschulischer Lernorte, Schulfahrten, Schülerpraktika und Exkursionen.

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung am Dienstag, den 01.12.2020 gelten ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche zusätzliche Regelungen:

  1. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schüler ab Klassenstufe 7 auch im Unterricht.
  2. Ab fünf Tagen dauerhafter Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern kann es zu weitergehenden einschränkenden Maßnahmen im Schulbetrieb kommen. Folgende Maßnahmen werden in Absprache zwischen der Schule, dem Landesamt für Schule und Bildung und dem Gesundheitsamt getroffen:
    1. Übergang vom Präsenzunterricht zum „Wechselmodell“
      1. Wechselmodell heißt: 1 Woche Präsenzunterricht / 1 Woche häusliche Lernarbeit, dabei werden die Klassen in 2 Gruppen geteilt
    2. die vorübergehende Schließung der Schule

Die Information, ab wann die einzelnen Maßnahmen an unserer Schule umgesetzt werden müssen, werden wir Ihnen im Bedarfsfall auf der Schulhomepage im Informationsteil und im Vertretungsplan mitteilen.

Die Aufgaben für die eventuelle häusliche Lernzeit werden den Schülern im Präsenzunterricht oder über Lern-SAX zur Verfügung gestellt.

Sehr geehrte Eltern,

unser aller Ziel sollte es sein, dass wir so lange wie möglich den vollständigen Präsenzunterricht aufrechterhalten können. Dazu bedarf es der Einsicht und Vernunft aller!

Ich möchte mich abschließend bei allen am Schulleben Beteiligten für das Verständnis und die Rücksichtnahme in den letzten Wochen bedanken.

Weiterhin wünsche ich Ihnen, trotz aller Einschränkungen, eine besinnliche Vorweihnachtszeit.

Bleiben Sie alle gesund und denen, den es zurzeit nicht so gut geht, wünsche ich baldige Genesung.

Storek
Schulleiter

Brandis, 30.11.2020


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