7. Elterninformation Schuljahr 2020/2021

Sehr geehrte Eltern,

bitte nehmen Sie die folgenden Informationen zur Kenntnis:

1. Information für die Abschlussklassen

Ab dem 18.01.2021 sollen nach derzeitigem Stand die Abschlussklassen (Klasse 10 und Klasse 9-Hauptschule) in den Präsenzunterricht zurückkehren. Der Stundenplan für Montag, 18.01.2021 für diese Klassen wird ab spätestens Freitag, dem 15.01.2021 im Vertretungsplan der Schule eingestellt.

Des Weiteren ist für die stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes eine freiwillige Testung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften mittels Corona-Schnelltest vorgesehen.

Diese Tests erfolgen am 18.01.2021.

Da es sich um freiwillige Tests handelt, bedarf es für die Teilnahme am Schnelltest einer Einwilligungserklärung der Eltern.

Das entsprechende Formular wird Ihnen als Download auf der Schulhomepage zur Verfügung gestellt.

Ohne Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung wird Ihr Kind nicht getestet.

Da die Testung auf Freiwilligkeit beruht, hat eine Nichtteilnahme am Test keine Auswirkungen auf den weiteren Schulbesuch.

Bei einem positiven Testergebnis muss der betroffene Schüler umgehend durch die Eltern persönlich abgeholt werden.

Um die Kapazitäten für den Schnelltest grob planen zu können, bitten wir alle Schüler der Klasse 10 und der Klasse 9 Hauptschule bis 14.01.21, 12:00 Uhr um Teilnahme an unserer Umfrage in ihrer jeweiligen Klasse in LernSax. Die Umfrage ist unverbindlich und ersetzt nicht die schriftliche Einverständniserklärung.



2. Information zur neuen Ferienregelung

Die Ferientermine für die Winter- und Osterferien werden wie folgt neu geregelt:

                Winterferien vom 30. Januar bis 06. Februar 2021
                Osterferien vom 27. März bis 10. April 2021

Da durch die Verlagerung bzw. Streichung von den vorher geltenden Ferienterminen im Einzelfall für betroffene Schüler und deren Eltern Probleme und damit unbillige Härten entstehen können, sollten diese abgemildert werden.

Es besteht die Möglichkeit der Befreiung bzw. der Beurlaubung vom Unterricht.

Gründe dafür können unter anderem sein:

  • wichtige persönliche oder familiäre Gründe (Eheschließung naher Verwandter, Beisetzungen, etc.)
  • verbindliche Urlaubsabsprachen mit dem Arbeitgeber, die nicht veränderbar sind.

Bitte bedenken Sie, dass je weitere Nichtteilnahme am Präsenzunterricht zu noch größerem Nachholbedarf führt.

Deshalb meine dringende Bitte:

Machen Sie bitte nur bei wirklich dringenden und nicht veränderbaren Gründen von einer Befreiung bzw. Beurlaubung vom Unterricht Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Storek
Schulleiter

Brandis, 11.01.2021

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