Regelungen für das Betreten der Oberschule Brandis ab 18.01.2021

Um mögliche Infektionen innerhalb der Schule zu reduzieren, gelten folgende Verhaltensregeln:

  1. Einhalten des Mindestabstandes (mind. 1,5m)
  2. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
    • vor dem Schulhof,
    • auf dem Schulhof,
    • im Schulgebäude,
    • in den Unterrichträumen, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann und
    • bei Aufforderung durch die Lehrkräfte.
  3. regelmäßiges Hände waschen bzw. desinfizieren, insbesondere nach Betreten der Schule,
  4. stoßweises Lüften der Unterrichtsräume nach ca. 25 Minuten Unterricht und in den Pausen,
  5. Beachtung der Hust- und Niesetikette,
  6. Betreten und Verlassen der Schule durch festgelegte Ein- und Ausgänge,
  7. Aufenthalt auf dem Schulhof in festgelegten Bereichen.

Entsprechend der Allgemeinverfügung des SMS vom 08.01.2021 gilt ein Betretungsverbot der Oberschule für Personen, die

  • mit SARS-COV-2 infiziert sind
  • mindestens ein Symptom für eine solche Krankheit erkennen lassen (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen),
  • innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer infizierten Person Kontakt hatten.

Zutritt für Schüler der Klasse 5 – 8 sowie 9 RS darf nur nach Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern erfolgen.

Zugang für schulfremde Personen nur aus wichtigem Grund:

  • Zutritt darf nur mit einem Termin erfolgen,
  • Meldung im Sekretariat,
  • Zutritt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung.

Storek
Schulleiter

Brandis, 15.01.2021


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