Um mögliche Infektionen innerhalb der Schule zu reduzieren, gelten folgende Verhaltensregeln:
- Einhalten des Mindestabstandes (mind. 1,5m)
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- vor dem Schulhof,
- auf dem Schulhof,
- im Schulgebäude,
- in den Unterrichträumen, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann und
- bei Aufforderung durch die Lehrkräfte.
- regelmäßiges Hände waschen bzw. desinfizieren, insbesondere nach Betreten der Schule,
- stoßweises Lüften der Unterrichtsräume nach ca. 25 Minuten Unterricht und in den Pausen,
- Beachtung der Hust- und Niesetikette,
- Betreten und Verlassen der Schule durch festgelegte Ein- und Ausgänge,
- Aufenthalt auf dem Schulhof in festgelegten Bereichen.
Entsprechend der Allgemeinverfügung des SMS vom 08.01.2021 gilt ein Betretungsverbot der Oberschule für Personen, die
- mit SARS-COV-2 infiziert sind
- mindestens ein Symptom für eine solche Krankheit erkennen lassen (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen),
- innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer infizierten Person Kontakt hatten.
Zutritt für Schüler der Klasse 5 – 8 sowie 9 RS darf nur nach Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern erfolgen.
Zugang für schulfremde Personen nur aus wichtigem Grund:
- Zutritt darf nur mit einem Termin erfolgen,
- Meldung im Sekretariat,
- Zutritt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung.
Storek
Schulleiter
Brandis, 15.01.2021