Schulöffnung im Wechselunterricht ab 15.03.2021

Sehr geehrte Eltern,

am Montag, den 15.03.2021 beginnt an den weiterführenden Schulen (Oberschulen und Gymnasien) wieder der Präsenzunterricht. Dieser Präsenzunterricht erfolgt im Wechselmodell, was bedeutet, dass die Klassen geteilt werden und der Unterricht nach Stundenplan in einer A-Woche und einer B-Woche stattfindet. Die Aufteilung der Klassen erfolgt durch die Klassenleiter und wird Ihnen auch über diese mitgeteilt (LernSax).

Grundsätzlich ist der Ablauf des Unterrichts wie folgt geplant:

A-Woche:Gruppe 1Mo, Mi, FrPräsenzunterricht
Di, Dohäusliche Lernzeit
Gruppe 2Di, DoPräsenzunterricht
Mo, Mi, Frhäusliche Lernzeit
B-Woche:Gruppe 1Di, DoPräsenzunterricht
Mo, Mi, Frhäusliche Lernzeit
Gruppe 2Mo, Mi, FrPräsenzunterricht
Di, Dohäusliche Lernzeit

Im Vertretungsplan können Sie sehen, in welcher Woche wir uns gerade befinden (A oder B-Woche).

Es gibt einen neuen Stundenplan, der Ihren Kindern am ersten Unterrichtstag in der Schule mitgeteilt wird.

Entgegen der bisherigen Ankündigungen stehen Schnelltests für Schüler zur Selbsttestung noch nicht zur Verfügung. Daher wird in der ersten Woche auf folgende Regelung zurückgegriffen:

  • Für die Klassenstufen 5 und 6 erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Testung.
  • Für die 7. bis 10. Klasse erfolgt eine Testung auf freiwilliger Basis mit den bisherigen Antigen-Schnelltests.

Diese Testungen finden am Montag, den 15.03.2021 und am Dienstag, den 16.03.2021 im Laufe des Unterrichts statt. Durchgeführt werden diese Tests am Montag durch das Praxisteam der Arztpraxis Dr. Knöfel und am Dienstag durch das DRK.

Eine Umfrage zur Teilnahme an dieser Testung fand schon am 23.02.2021 über das LernSax statt.

Wir möchten Sie bitten, Ihren Kindern eine entsprechende Einverständniserklärung zum ersten Unterrichtstag mitzugeben.
Die Einverständniserklärung finden Sie am Ende des Textes als Download.

Bedenken Sie: Je mehr Schülerinnen und Schüler getestet werden, umso sicherer kann sich auch Ihr Kind vor einer eventuellen Infektion fühlen.

Für die Zeit der Präsenzbeschulung gelten die Abstands- und Hygieneregeln entsprechend der gültigen Coronaschutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 05.03.2021 und die Regelungen des Rahmenhygieneplanes der Oberschule Brandis (siehe Anhang).

Weiterhin möchte ich Sie bitten, das Hygienekonzept der Oberschule Brandis einzuhalten. Ich möchte an dieser Stelle erneut auf folgende wichtige Regelungen hinweisen:

  • Die Schule darf nicht durch Personen betreten werden, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind, oder Symptome (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen) erkennen lassen, die darauf hinweisen.
  • Zeigen Schüler an mehr als zwei Tagen hintereinander Symptome, die auf SARS-CoV-2 hinweisen, ist der Zutritt erst zwei Tage nach letztmaligem Auftreten der Symptome gestattet.
  • Wer die Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Unterrichtsräume und regelmäßig genutzte Räume sind täglich mehrfach zu lüften.

Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Schüler im ÖPNV und damit auch im Schulbus erforderlich. Weiterhin gilt eine Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.

Bitte nehmen Sie den Brief des sächsischen Staatsministers für Kultus, Herrn Piwarz, zur Kenntnis (siehe Anhang).

Wir werden Sie in der nächsten Woche über die Umsetzung der Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der Schule informieren.

Bei Einhaltung aller Regeln und Abstände und einer regelmäßigen Testung, sollte einem regelmäßigen Präsenzunterricht nichts mehr im Wege stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Storek
Schulleiter

Brandis, 11.03.2021


Einwilligungserklärung zur freiwilligen Selbsttestung am ersten Präsenztag
Hygieneplan der Oberschule Brandis
Elternbrief des Staatsministers
Aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Categories: Corona