Liebe Eltern,
seit gestern gilt bundeseinheitlich das vierte Bevölkerungsschutzgesetz, welches ab Samstag, den 24.04.2021 in Kraft tritt und dann auch im Freistaat Sachsen gilt.
Damit wird der Schulbetrieb ab Montag, den 26.04.2021 nach festen Inzidenzwerten im jeweiligen Landkreis (kreisfreie Stadt) geregelt. Somit gilt:
- Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist zwingend Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag durchzuführen.
- Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag untersagt.
Dies gilt ausdrücklich nicht für die Schüler der Abschlussklassen, also alle 10. Klassen und für die Hauptschüler der Klassenstufe 9.
Die Schulschließung wird aufgehoben, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Wochentagen im Landkreis den Grenzwert 165 unterschreitet. Wenn dem so ist, können die Schulen ab dem übernächsten Tag wieder für den Wechselunterricht geöffnet werden.
Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. Juni dieses Jahres.
Zurzeit liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Leipzig unter dem Grenzwert 165.
Somit können die Schulen auch noch in der nächsten Woche im bisherigem Wechselmodell Unterricht durchführen.
Sollte sich auch für den Landkreis Leipzig die Notwendigkeit von Schulschließungen ergeben, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Der Unterricht wird dann als Fernunterricht wieder über die Lernplattform „LernSax“ durchgeführt werden.
Liebe Eltern,
wir sind in der glücklichen Lage zurzeit noch im Wechselmodell zu unterrichten (wie noch drei weitere Landkreise bzw. kreisfreie Städte in Sachsen). Ich möchte Sie bitten, alles dafür zu tun, dass dies auch noch lange so bleibt. Durch unsere gemeinsamen Anstrengungen, Abstands- und Hygieneregeln sowie die festgelegten Einschränkungen im öffentlichen Leben einzuhalten, können wir dies erreichen. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber und sensibilisieren Sie Ihre Kinder dafür, die Regelungen konsequent einzuhalten.
In der Schule gilt deshalb weiterhin die Test- und Maskenpflicht sowie ein Betretungsverbot für schulfremde Personen, außer mit Termin und tagesaktuellem negativem Coronatest.
Wir danken Ihnen, im Namen aller Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die bisherige Einsicht, für Ihr Verständnis und hoffen, dass Sie und Ihre Angehörigen gesund bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
U. Storek
Schulleiter
D. Goltz
Ergänzung zur Elterninformation:
Als Download erhalten Sie den Elternbrief des sächsischen Staatsministers für Kultus, Herrn Piwarz, zur Kenntnis.