Elternbrief zum Schulbetrieb ab dem 17.05.2021

Liebe Eltern,

wir möchten Ihnen aufgrund der aktuellen Neuregelungen, die durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) entstanden sind und der ab Montag beginnenden unmittelbaren Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen, wichtige Hinweise zum Schulbetrieb ab Montag, den 17.05.2021 geben.

Coronaschnelltest

  1. Wegfall der qualifizierten Selbstauskunft
    1. Die bisherige Möglichkeit nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, den zweimaligen Test pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zuhause eigenverantwortlich durchführen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Nunmehr ist im Ergebnis vorgesehen, dass diese Tests ab sofort in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden müssen. Die bisherige qualifizierte Selbstauskunft entfällt damit, da das Bundesrecht hier unmittelbar gilt.
      Ausnahmen gibt es nur, wenn die Testung von einem Leistungserbringer nach §6 Abs. 1 der Corona-Testverordnung (z.B. Testzentren, Apotheken, etc.) oder im Rahmen einer betrieblichen Testung von qualifiziertem Personal durchgeführt und bestätigt wurde.
      Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
    2. Ausnahmen (gelten nur für symptomfreie Personen)
      Personen, die vollständig geimpft oder als genesen gelten, sind von der Testpflicht befreit, wenn:
      • der Impfschutz vollständig nachgewiesen wird und nach der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
      • ein auf die genesene Person ausgestellter Genesungsnachweis erbracht wird. Dieser Nachweis gilt ab 28 Tage nach dem positiven PCR-Test sowie maximal 6 Monate lang.

        Zur Nachweisführung sind die entsprechenden Impf- bzw. Testbescheinigungen im Original vorzulegen.
        Weitere Informationen finden Sie im SMK-Blog unter bildung.sachsen.de.

2. Abschlussprüfungen 2020/2021

Die Abschlussprüfungen an den Oberschulen haben absolute Priorität.

Ab dem 17.05.2021 werden die Schüler der Abschlussklassen intensiv auf die schriftlichen Abschlussprüfungen vorbereitet. Dies hat Folgen für den Stundenplan der anderen Klassenstufen. Bitte beachten Sie und Ihre Kinder die jeweiligen Vertretungspläne!

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen beginnen ab dem 31.05.2021. Auch hier gilt es, die Vertretungspläne zu beachten.

Für die Durchführung der Abschlussprüfungen ist für uns ein stark erhöhter Personalaufwand als auch räumlicher Aufwand notwendig. Nur dadurch können alle Bedingungen (z.B. Hygiene- und Abstandsregelungen, Corona-Schnelltests) abgesichert werden.

Daher kann es in dieser gesamten Zeit zu kleineren Einschränkungen im Präsenzunterricht der Nichtabschlussklassen kommen. Welche Klassenstufe bzw. Klassen das jeweils betrifft, entnehmen Sie bitte den Vertretungsplänen.

Wir bedanken uns, auch im Namen der Schüler in den Abschlussklassen, für Ihr Verständnis.

Wir möchten an dieser Stelle noch darauf hinweisen und erinnern, dass Dienstag, der 25.05.2021 (nach Pfingstmontag) an unserer Schule unterrichtsfrei ist.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, bedanken uns nochmals für Ihr Verständnis und wünschen unseren Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

U. Storek
Schulleiter

D. Goltz

Ergänzung zur Elterninformation:

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