Sehr geehrte Eltern,
die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, welche seit 31.05.2021 gilt, lässt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen eine schrittweise Rückkehr zum Regelbetrieb zu.
Gleichzeitig haben die schriftlichen Abschlussprüfungen an den sächsischen Oberschulen begonnen. Wir informierten Sie schon im Elternbrief vom 17.05.2021 darüber. Die dort beschriebenen Notwendigkeiten, Maßnahmen und event. Einschränkungen gelten für den Zeitraum der schriftlichen Abschlussprüfungen.
Somit können wir auf Grund der Prüfungen unsere Schule erst ab dem 07.06.2021 mit einer schrittweisen Rückkehr zum Regelbetrieb beginnen. Das bedeutet, dass es ab diesem Zeitpunkt kein Wechselunterricht mehr geben wird und die Schüler wieder im Klassenverband lernen werden.
Trotz der weiteren Öffnung werden weiterhin die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln gelten:
- Die zweimalige Testpflicht pro Woche bleibt bestehen.
Ausnahmen:
- Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung oder durch eine Testabnahme einer zuständigen Teststelle
- Vorliegen eines Nachweises über vollständigen Impfschutz (mindestens 14 Tage nach letzter Impfung)
- Genesene Personen mit einer verabreichten Impfdosis
- Genesene Personen ab 28 Tage nach bis maximal 6 Monate nach einer positiven PCR-Testung
2. Im Schulgebäude und im Schulgelände besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, da der Abstand von 1.5 m nicht eingehalten werden kann.
Für unsere Schule beginnt der Unterricht im Klassenverband ab Montag, dem 07.06.2021.
Mit freundlichen Grüßen
Storek
Schulleiter
Anlagen zur Elterninformation: