Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, dem 07.03.2022

Sehr geehrte Eltern,

durch die ab dem 04.03.2022 geltende neue Schul- und Kita-Coronaverordnung des Freistaates Sachsen ergeben sich einige erleichternde Regelungen für den Schulbetrieb, die ab dem 07.03.2022 auch für unsere Schule wirksam werden.

  1. Die Abmeldemöglichkeit von der Präsenzbeschulung entfällt, d.h. es besteht ab Montag, 07.03.2022 wieder grundsätzlich die Schulbesuchspflicht.

Vorliegende Abmeldungen vom Präsenzunterricht verlieren mit Ablauf des 06.03.2022 ihre Wirksamkeit. Eine erneute Abmeldung ist damit nicht mehr zulässig.

Unberührt davon bleibt selbstverständlich die Möglichkeit der Abwesenheit aus medizinischen und aus anderen Gründen mit Maßgabe der Schulbesuchsordnung.

  1. Die Testungen aller Schülerinnen und Schüler mittels Selbsttest werden auf zweimal wöchentlich reduziert. Sollte in einer Klasse eine Schülerin oder ein Schüler ein positives Corona-Testergebnis haben, besteht für die betreffende Klasse eine fünf-tägige tägliche Testpflicht (einschließlich Geimpfte / Genesene). Dadurch wird in der Regel ein kontinuierlicher Präsenzunterricht abgesichert.
  1. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterrichtsraum entfällt. Im Schulhaus und auf dem Schulgelände bleibt es weiterhin bei der Verpflichtung des Tragens einer MNB.
  1. Die weiteren Schutz- und Hygieneregeln, insbesondere die Zutrittsbeschränkung sind weiterhin zu beachten.

Wir hoffen, dass bei weiterem Rückgang der Inzidenzwerte und der anderen einfließenden maßgeblichen Kenngrößen es in den folgenden Wochen weitere Erleichterungen im öffentlichen Leben und damit auch in den Schulen geben wird.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

U. Storek                                            D. Goltz
Schulleiter                                         Stellv. Schulleiter

Anlagen:
Schul- und Kita- Coronaverordnung bis 19.03.2022

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