Elterninformation zum Schulbeginn am 06.09.2021 (5. – 10. Klasse)

Sehr geehrte Eltern,

die Sommerferien neigen sich dem Ende entgegen und wir hoffen, dass Sie und Ihre Familie einige erholsame Tage hatten, um sich von den Anstrengungen des letzten Schuljahres zu erholen.

Auch der diesjährige Schulstart am 06.09.2021 ist wieder von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie geprägt.

Mit dem 24. August 2021 trat eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung in Kraft. In dieser ist geregelt, dass ab dem neuen Schuljahr die Schulbesuchspflicht wieder für alle gilt. 

Um die ersten beiden Schulwochen gegen mögliche Infektionen abzusichern, gelten folgende gesonderte Schutzmaßnahmen für unsere Schule: 

  1. Alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 sowie das schulische Personal müssen ab dem Betreten des Schulgeländes eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske ohne Ausatemventil auch während des Unterrichts tragen
  2. Eine dreimalige Testpflicht pro Woche gilt für die Schülerinnen und Schüler und dem schulischen Personal. Die Testpflicht gilt nicht, wenn:
    • der Impfschutz vollständig nachgewiesen wird und nach der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
    • ein auf die genesene Person ausgestellter Genesungsnachweis erbracht wird. Dieser Nachweis gilt ab 28 Tage nach dem positiven PCR-Test sowie maximal 6 Monate lang.
  3. Personen ohne tagesaktuellen negativen Test, vollständigen Impfschutz oder gültigen Genesungsnachweis (siehe Punkt 2) ist der Zutritt zur Schule und zum Schulgelände untersagt.

Auf Grund der aktuellen Einschränkungen ist eine Nutzung der Schülerspinde in den ersten 2 Schulwochen untersagt.

Schülerinnen und Schüler, die neu an unsere Schule wechseln, müssen am Montag, dem 06.09.2021, eine aktuelle Einverständniserklärung für die Coronaselbsttestung vorlegen. Eine Teilnahme am Unterricht kann ohne das Einverständnis der Eltern zum Test nicht gewährleistet werden.

Nach den ersten zwei Schulwochen gelten folgende Bestimmungen:

  • Eine zweimalige Testpflicht, sofern die Inzidenz über 10 liegt, ansonsten einmal die Woche testen (ausgenommen Geimpfte und Genesene – siehe oben)
  • Die Maskenpflicht im Schulgelände und im Unterricht ab einer Inzidenz von 35.

Weiterhin gilt an unserer Schule das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske in den Schulfluren, da dort kein Mindestabstand von 1,5m sichergestellt werden kann.

Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, wird es ein freiwilliges Impfangebot für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, deren Eltern und dem schulischen Personal geben.

Am Montag erhalten die Klassen die dazugehörigen Informationen und eine Abfrage.

Mit dem folgenden Link gelangen Sie auf die entsprechenden Seiten des Kultusministeriums.

Wir blicken positiv in die Zukunft und sind uns sicher, dass mit der nötigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme der Regelbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Wir wünschen allen einen gelungenen Schulstart.

U. Storek                                               D. Goltz

 Schulleiter                                                          stellv. Schulleiter

Anlagen: